Abgeschickt von Martin am 15 Mai, 2005 um 13:14:34:
Antwort auf: Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis ! von Michael am 14 Mai, 2005 um 15:46:01:
laut meiner erfahrung ist eine einzelabnahme nicht mehr nötig, wenn bei einem baugleichem fahrzeug diese spezielle veränderung schonmal eingetragen wurde. seien es bei einer tieferlegung die selben federn oder halt bei einem baugleichem spider das abmontieren der stossfänger.
der fahrzeugschein oder fahrzeugbrief wirken in dem falle ähnlich wie eine ABE.
eine kopie des fahrzeugscheines und ein bisschen rethorik sollten also ausreichend sein um diese eintragung problemlos durchführen zu lassen.
andererseits...
einem kumpel von mir haben sie auch shcon x mal mit seinem spider angehalten. haben schon oft genug die fahrzeugpapiere in den händen gehabt.
und nie hat sich einer wegen der nichteingetragenen stossstangen beschwert.
aber ich wäre auch an einer kopie eines fahrzeugscheines /-briefes interessiert, wo die abmontierten stossfänger eingetragen sind.
gruß martin.